Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Alles, was Sie wissen müssen
Ziele des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde entwickelt, um gezielt qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Es soll den hohen Bedarf an qualifiziertem Personal decken und Unternehmen die Möglichkeit geben, dringend benötigte Fachkräfte einzustellen. Das Gesetz richtet sich an:
• Hochschulabsolventen mit anerkanntem Abschluss.
• Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt ist.
Wer gilt als Fachkraft?
Fachkräfte im Sinne des Gesetzes sind Drittstaatsangehörige,die:
• Eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation besitzen.
• Einen Hochschulabschluss vorweisen können, der einem deutschen Abschluss entspricht.
Wichtige Neuerungen des Gesetzes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt einige Erleichterungen und Verbesserungen mit sich:
• Wegfall der Vorrangprüfung: Arbeitgeber müssen nicht mehr nachweisen, dass kein Bewerber aus Deutschland oder der EU für die Stelle verfügbar ist (gilt nicht für Ausbildungsplätze).
• Erweiterter Zugang zur Arbeitsplatzsuche: Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit nach Deutschland kommen, um Arbeit zu suchen (Voraussetzung: Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung).
• Keine Begrenzung auf Mangelberufe: Personen mit qualifizierter Berufsausbildung dürfen nun in jedem Berufsfeld tätig werden, sofern die Qualifikation anerkannt ist.
• Schnellere Verfahren: Zentrale Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren erleichtern die Einreise und den Arbeitsmarktzugang.
• IT-Spezialisten: Personen mit nachgewiesener Berufserfahrung können auch ohne formalen Abschluss in Deutschland arbeiten, sofern sie ein ausreichendes Gehalt vorweisen können.
Wie wird der Zuzug in die Sozialsysteme verhindert?
Um Missbrauch zu vermeiden, gelten strenge Anforderungen:
• Fachkräfte müssen ihren Lebensunterhalt und ggf. den ihrer Angehörigen selbst sichern können.
• Die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und der Arbeitsbedingungen stellt sicher, dass faire Löhne gezahlt werden und kein Lohndumping stattfindet.
Was bedeutet das Gesetz für Unternehmen?
Für deutsche Arbeitgeber bringt das Gesetz sowohl Chancen als auch Pflichten:
• Erleichterter Zugang zu Fachkräften: Die aufwendige Vorrangprüfung entfällt.
• Neue Meldepflichten: Arbeitgeber müssen bestimmte Informationen an die Ausländerbehörden und die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten.
• Sanktionen bei Verstößen: Unternehmen, die gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen, können mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Unterstützung durch die Marokko Bildungspartner Akademie
Wir begleiten Unternehmen und Fachkräfte während des gesamten Prozesses:
• Beratung zur Anerkennung von Qualifikationen: Wir unterstützen bei der Prüfung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
• Vermittlung von Fachkräften: Direkte Verbindung zwischen Unternehmen und qualifizierten Bewerbern aus Marokko.
• Beschleunigte Verfahren: Zusammenarbeit mit zentralen Behörden in Deutschland, um Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
• Vorbereitung der Kandidaten: Unterstützung bei Sprachkursen, kultureller Integration und Anerkennungsmaßnahmen.
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